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Kann PEPP zukünftig endlich durchstarten?

Bereits 2013 fasste die EU Pläne für ein paneuropäisches Altersvorsorgeprodukt (Pan European Personal Pension Product, kurz PEPP), das in allen Mitgliedsstaaten den gleichen Spielregeln unterliegt, etwa bei der Besteuerung. Dadurch sollte vor allem die Übertragung in ein anderes EU-Land wesentlich einfacher werden. 2019 erfolgte die Verabschiedung der Richtlinie, 2022 ging PEPP an den Start – […]

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Bereits 2013 fasste die EU Pläne für ein paneuropäisches Altersvorsorgeprodukt (Pan European Personal Pension Product, kurz PEPP), das in allen Mitgliedsstaaten den gleichen Spielregeln unterliegt, etwa bei der Besteuerung. Dadurch sollte vor allem die Übertragung in ein anderes EU-Land wesentlich einfacher werden. 2019 erfolgte die Verabschiedung der Richtlinie, 2022 ging PEPP an den Start – und erwies sich seither als Rohrkrepierer. Europaweit haben bisher nur zwei Anbieter entsprechende Produkte aufgelegt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) macht dafür vor allem hohe bürokratische Hürden und den starren Kostendeckel von jährlich 1 Prozent der Einzahlungen verantwortlich.

Genau hier setzt die EU-Kommission nun mit einer PEPP-Reform an. Das sogenannte Basic-PEPP soll ohne Kostendeckel und ohne Unterhaltung nationaler Unterkonten vertrieben werden dürfen. Zudem wird die Beratungspflicht aufgeweicht. Der GDV sieht in der avisierten Überarbeitung einen Schritt in die richtige Richtung, während der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vor Wissenslücken und Fehlentscheidungen warnen und deshalb eine obligatorische Beratung vor Vertragsabschluss fordern.

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Ein langjähriger Kunde einer großen Online-Trading-Plattform erhielt im Februar eine SMS, die von der Plattform zu stammen schien und wie üblich im entsprechenden Nachrichtenverlauf (Thread) angezeigt wurde. Die Sprache war fehlerfrei und stilistisch nicht auffällig. Inhalt der SMS war eine Warnung: Es sei eine größere Auszahlung vorgemerkt worden. Wenn der Kunde sie nicht selbst veranlasst […]
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Im Zuge der Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge erhalten Riester-Sparer die Möglichkeit, in das neue Fördersystem zu wechseln. Für die rund 15 Millionen Riester-Verträge gilt jedoch Bestandsschutz, und den zu nutzen kann auf lange Sicht von Vorteil sein. Ein Umsatteln sollte daher sorgfältig überlegt werden – wer einmal raus aus Riester ist, kann nicht wieder […]